Verlängerung der „Krisenhilfe Energie“ NRW
Das Land NRW hat die „Krisenhilfe Energie“ über den 31. März 2023 hinaus verlängert! Damit können nun Energiemehrausgaben berücksichtigt werden, die bei Sportvereinen zwischen dem 1. April 2022 und 31. Oktober 2023 entstanden sind bzw. entstehen.
Eine Antragsstellung ist bis zum 30. November 2023 über das Förderportal des LSB NRW möglich.
Der Landessportbund NRW bietet eine offene Video-Sprechstunde zum Austausch und zur Klärung von Fragen hinsichtlich der “Krisenhilfe Energie” an.
Eine erste Sprechstunde findet am 14. Juni 2023 von 16 Uhr - 17 Uhr statt. Eine Terminbestätigung oder Anmeldung ist nicht notwendig.
Alle relevanten Informationen zur „Krisenhilfe Energie“ und Hinweise zum Antragsverfahrens sind auf unserer Webseite und auf VIBSS zu finden.