In den letzten Jahren sind verschiedene Elemente zum Schutz von Kindern und Jugendliche entwickelt worden. Eines der Elemente des vorbeugenden Handelns ist neben der längst gesetzlich verankerten Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für hauptamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit die Vorlage eines solchen auch für ehren- und nebenamtliche tätige Mitarbeiter.

 

Die Jugendämter sind gesetzlich aufgefodert mit Trägern der freien Jugendhilfe Vereinbarungen zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für ehren- und nebenamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbei zu schließen. Die fünf Jugendämter im Oberbergischen Kreis haben gemeinsam eine Mustervereinbarung entwickelt, die sich eng an den Empfehlungen der Landesjugendämter Westfalen Lippe und Rheinland, der kommunalen Spitzenverbände NRW und des landeszentralen Arbeitskreises der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit (G 5) zu den Vereinbarungen zwischen den Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe in NRW zu den Führungszeugnissen gemäß § 72a SGB VIII bei Neben- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendförderung ausrichtet.

 

Bei Fragen zur Vereinbarung stehen die Jugendämter im Kreis zur Verfügung.

  • Kreisjugendamt
  • Jugendamt Gummersbach
  • Jugendamt Radevormwald
  • Jugendamt Wiehl
  • Jugendamt Wipperfürth

 

Weitere Informationen zum Erweiterten Führungszeugnis finden Sie  hier.
Einen Vordruck “Bescheinigung zur Vorlage bei der Meldebeörde” haben wir hier hinterlegt.