Entwicklung von Schutzkonzepten in Vereinen

Was ist ein Schutzkonzept?

Ein umfangreiches Schutzkonzept beinhaltet viele verschiedene, auf den Verein angepasste Maßnahmen und Leitlinien, die den Umgang mit Präventions- und Interventionsmaßnahmen im Verein beschreiben. Jede einzelne Präventionsmaßnahme ist wichtig für ganzheitliche Präventionsarbeit und trotzdem kann eine Präventionsmaßnahme alleine keinen ganzheitlichen Schutz bieten.

Welche Themen gehören in ein Schutzkonzept?

Die Themen, die ein Schutzkonzept enthalten sollte, sind breit gefächert, lassen sich aber in der Übersicht der Kriterien zum Beitritt in das Qualitätsbündnis zusammenfassen. Die Übersicht des LSB findet ihr hier. 

Wie sieht der typische Weg zum Schutzkonzept aus?

Die Entwicklung eines Schutzkonzeptes ist ein Prozess, der für jede Organisation, die diesen vollzieht unterschiedlich aufgebaut ist. Das liegt besonders daran, dass jeder Verein und Verband unterschiedliche Ausgangssituationen besitzt, von denen aus man ein Schutzkonzept entwickelt. Es gibt jedoch einige Aspekte, die bei der Ausarbeitung beachtet werden sollten. Diese findet ihr in einer Checkliste zusammengefasst hier. 

Eine schriftliche Ausarbeitung des Schutzkonzeptes ist wichtig, um den Prozess zu dokumentieren und Handlungssicherheit in der Präventions- und Interventionsarbeit im Verein herzustellen. Genauso wichtig wie die schriftliche Ausarbeitung ist jedoch, dass das Konzept tatsächlich gelebt wird und durch die Praxiserfahrungen auch nach der Erstellung regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst oder ergänzt wird.

 

Qualitätsbündnis Sport NRW

Was ist das Qualitätsbündnis Sport NRW?

Das Qualitätsbündnis Sport NRW ist das Programm des Landessportbundes NRW, um Vereine für das Thema Prävention von sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport zu sensibilisieren und sie bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen und der Entwicklung von Schutzkonzepten zu unterstützen.

Ziel des Bündnisses ist es, dass im organisierten Sport flächendeckend Präventions- und Interventionsmaßnahmen umgesetzt werden, damit Gewalt vorgebeugt werden kann und Personen, die irgendeine Form der Gewalt erleben im Sport Hilfe und Unterstützung finden können.

Wie kann mein Verein Mitglied im Qualitätsbündnis Sport NRW werden?

Die Aufnahme ins Qualitätsbündnis erfolgt nach der Umsetzung aller 10 Kriterien zur Mitgliedschaft im Bündnis (s. Grafik).

Wenn ihr im Verein alle Kriterien umgesetzt habt, könnt ihr den Antrag auf Mitgliedschaft im Qulaitätsbündnis ausfüllen und an die zuständige Koordinierungsstelle schicken.

Welche Angebote können Vereine wahrnehmen?

Die nachfolgenden Angebote des Kreissportbundes Oberberg können von Sportvereinen auf dem Weg zur Erstellung eines Schutzkonzeptes in Anspruch genommen werden:

Welche Beratungsangebote gibt es?

  • Erstberatung: Vereinsvertreter können an unseren Erstberatunge teilnehmen, um so erstmalig in das Thema eingeführt zu werden.
  • Prozessbegleitung: Vereine können darüberhinaus bis zu 20 LE Vereinsberatung für das Thema Prävention von sexualisierter und interpersoneller Gewalt in Anspruch nehmen. In diesem Rahmen kann z.B. die Risikoanalyse durch einen externen Referent begleitet werden. Zur Beantragung füllt ihr den Antrag auf Vereinsberatung aus. Aufgrund hoher Nachfrage kommt es hier aktuell zu längeren Bearbeitungszeiträumen bis zu 2 Monaten.
  • Beratung Intervention
    • Beratung bei Fragen oder Unsicherheiten
    • Fachberatung Intervention
    • Rechtliche Beratung

Welche Fortbildungsangebote gibt es?

Im Jahr 2024 ist die Teilnahme an allen Fortbildungsangeboten im Rahmen des Qualitätsbündnisses Sport NRW kostenfrei.

  • Seminar zur Sensibilisierung für Trainer*innen, Übungsleitungen & den Vorstand (Kurz & Gut Seminar, 4 LE)
    • Das Seminar wird seitens des Kreissportbundes Oberberg angeboten. Aktuelle Termine findet ihr hier.
  • Qualifizierung für Ansprechpersonen (15 LE)
    • Diese Fortbildung ist für Personen, die die Rolle einer Ansprechpersonen für Fragen rund um das Thema (sexualisierte/interpersonelle) Gewalt im Verein, Bund oder Fachverband einnehmen möchten.
    • Den nächsten Termin findet ihr auf unserer Qualifizierungsseite. Weitere Termine werden von anderen Kreis- und Stadtsportbünden sowie Fachverbänden angeboten. Eine Übersicht über die Schulungstermine findet ihr auf der Qualifizierungsseite des Landessportbundes NRW.

Langfristig werden sich alle Vereine mit der Erstellung von Schutzkonzepten und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen beschäftigen müssen. Daher empfehlen wir allen Vereinen, bereits jetzt die ersten Schritte zu gehen und erste Kriterien des Qualitätsbündnisses Sport NRW umzusetzen. Jedes einzelne Kriterium ist ein wichtiger Baustein in der Präventionsarbeit und Teil eines umfangreichen Schutzkonzeptes. 

Handlungsleitfaden

Der richtige Umgang mit dem Thema „sexueller Missbrauch im Sportverein“.

Der hier vorliegende Handlungsleitfaden zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport ist ein weiterer Baustein des Projektes „Schweigen schützt die Falschen!“.

Der Leitfaden dient dazu, Ihren Verein vor Ort in die Lage zu versetzen, mit der Thematik umzugehenpräventiv tätig zu werden und in Krisen- und Verdachtsfällen Orientierung zu finden und damit handlungsfähig zu bleiben.

Den Handlungsleitfinden finden Sie hier.