Hochwasserhilfe 2021
Positive Nachrichten von Staatssekretärin Andrea Milz für die betroffenen Vereine.
Bund und Land haben über die Aufbauhilfe 2021 entschieden und stellen finanzielle Mittel für den Wiederaufbau zur Verfügung.
Sportstätten sind, unabhängig von ihrer Trägerschaft, explizit berücksichtigt, sodass Vereine Hilfen in Anspruch nehmen können.
Zentrale Eckpunkte der Förderrichtlinie sind:
- Bei nicht bestehender Schadensversicherung ist der entstandene Schaden durch Sachverständige zu bescheinigen (Schadensgutachten).
- Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Für Sportvereine reduziert sich dieser Fördersatz um 10 Prozent, wenn nach Abschluss des Wiederaufbaus keine Elementarschadensversicherung für die Zukunft abgeschlossen wurde.
- Förderfähig sind bis zur Höhe des tatsächlichen Schadens die Kosten zur Wiederherstellung von baulichen Anlagen und Infrastruktureinrichtungen.
- Förderfähig sind die Kosten für einen Ersatzneubau bis zur Höhe des entstandenen Schadens.
- Förderfähig sind die Kosten für funktionsbezogenen Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie funktionsbezogenen Fahrzeuge („Hausrat der Sportvereine ).
- Förderanträge können bis zum 30.06.2023 im durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) zur Verfügung bereitgestellte Online-Förderportal gestellt werden.
Für die Antragsstellung, Abwicklung und Umsetzung ist das MHKBG in
Abstimmung mit den Gemeinden zuständig.