KSB Oberberg e.V.

Vereinstalks - E-Rechnungen im Sportverein

Handlungssicherheit im Umgang mit E-Rechnungen

Angebot Nr.

G2025-169-47600

Termin

Online Veranstaltung KSB Oberberg


Gebühren/Preise
bei Teilnahme kostenlos 0,00 €
bei Stornierung 15,00 €

Zahlungsziele
  • Zahlbar bis spätestens 14 Tage vor dem Kursbeginn
Zusatzleistungen
0,00 €
Lizenzpunkte
Lizenzerwerb
Lizenzverlängerung
  • Vereinsmanager/-in C
    • Verlängerung
    • Vereinsmanager/-in C
    • 3 Punkte
    • 48 Monate

Legende:
Zweck (Erwerb o. Verlängerung)
Lizenzpunktbereich
Punkte
Gültigkeit

Veranstalter
SportBildungswerk Oberberg
Angebotskategorie 8

8-Qualifizierungsangebote für ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen im organisierten Sport

Belegung

Mindestteilnehmerzahl: 10

121224114031/8206412/3/DE

 

Teilnahme nur für Mitgliedsvereine vom KSB Oberberg möglich.

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland, die an andere inländische Unternehmen Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen, grundsätzlich elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen. Eine Rechnung in der Form eines PDF-Dokumentes als Anhang zu einer E-Mail gilt ab dem 01.01.2025 nicht mehr als elektronische Rechnung. Da auch dein gemeinnütziger Sportverein als Unternehmen gilt, wenn er nicht ausschließlich im ideellen Bereich tätig ist, möchten wir dich dazu informieren und auf die neuen Anforderungen vorbereiten.

Zu der Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen gibt es zwar Übergangsregelungen (bis zum 31.12.2026 bzw. 2027), diese bedürfen aber der Zustimmung des Rechnungsempfängers. Die Übergangsregelungen gelten außerdem nicht für den Empfang von Rechnungen.

Alle Vereine, die Rechnungen für Waren oder Dienstleistungen erhalten, die der Vermögensverwaltung, dem Zweckbetrieb oder dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind, müssen sich also darauf vorbereiten, ab dem 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen zu können.

  • Was sind "E-Rechnungen" und "Sonstige Rechnungen" (ab dem 01.01.2025)?
  • E-Rechnungspflicht im Sportverein als Rechnungsempfänger und Rechnungsaussteller
  • Wofür und wie lange darf ein Verein noch Rechnungen auf Papier oder als PDF-Dokument ausstellen?
  • E-Rechnungsformate und technische Voraussetzungen

Du erhältst Handlungssicherheit im Umgang mit dem Thema "E-Rechnungen" zum 01.01.2025. Darüber hinaus kennst du die Übergangsregelungen und -fristen und kannst notwendige Maßnahmen für deinen Verein ableiten.